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1.Grundsätzliches

Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Der Vertragspartner erkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bestimmungen an. Abweichende Regelungen und Nebenbestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht auf die Beachtung der Schriftform in der Vergangenheit und zukünftig kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Geltung der nachfolgenden Bestimmungen hergeleitet werden. Von den nachfolgenden Regelungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, Abnehmers oder Vertragspartners sind nicht bindend, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Lieferungs- und Leistungsaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Offensichtliche Unrichtigkeiten, Schreib- oder Rechenfehler berechtigen uns jederzeit zur Berichtigung ohne Verlust der Rechtsverbindlichkeit. Kommt der Vertragspartner mit seinen Gegenleistungen oder Mitwirkungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, die weitere Ausführung von Verträgen einzustellen, bis der Vertragspartner seine ihm obliegenden Leistungen erbracht hat, ohne dass er von seinen Verpflichtungen frei würde. Der Vertragspartner ist auch verpflichtet, den durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung wird vereinbarungsgemäß mit 30% der Vertragssumme festgesetzt, sofern uns kein höherer Schaden entstanden ist. Dem Vertragspartner steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

2. Zahlungsmodalitäten

a) Der Rechnungsbetrag ist zahlbar sofort nach Rechnungsdatum, rein netto, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

b) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

c) Für jedes Mahnschreiben wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages fällig. Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

d) Schecks werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt rechtzeitiges Eingang des Rechnungsbetrages entgegengenommen. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Wechselspesen gehen zu Lasten das Kunden.

e) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetreten oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse das Kunden gefährdet, so sind wir berechtigt. Vorauszahlungen und die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen und noch nicht gelieferte Ware zurückzuhalten. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Kunde trotz Mahnung keine Zahlungen leistet. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

 

3. Lieferung

Lieferungen und Leistungen erfolgen generell ab Lager Freiberg, ULFIRY®-CERAMICS liefert die Bestellung innerhalb von 7 Werktagen. Gegen eine Zahlung von 10,00 € zum Versandkostenanteil liefern wir die Bestellung innerhalb von 24 Stunden. Transport und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Auf Wunsch des Vertragspartners werden Liefergegenstände gegen Transportschäden auf seine Kosten versichert.

 

4. Teillieferungen

Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Teillieferungen abzunehmen und entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Sind bereits Teillieferungen erfolgt, so berührt die unter Zi. 6 angesprochene Verzugsregelung den Vertrag nur insoweit, als die Lieferung noch nicht erfolgt ist.

 

5. Lagerung

Kommt der Vertragspartner mit der Abnahme von Liefergegenständen in Verzug oder werden Liefergegenstände auf Wunsch des Vertragspartners eingelagert, so geht die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der Liefergegenstände in diesem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über. Wir haften danach nur noch für Vorsatz. Die Kosten der Lagerhaltung trägt der Vertragspartner.

 

6. Lieferverzug

Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Für die Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch höhere Gewalt oder Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird. In diesen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Wir sind hingegen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug ist der Kunde in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

 

7. Rückgaberecht

a) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht an den Abnehmer erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten uns gegenüber über. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne vom Abnehmer bezeichnete Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung und bezieht sich auf sämtlicher bisher erbrachten Lieferungen. 

b) Beschädigte Ware wird selbstverständlich zurückgenommen. Die Ware ist ausreichend frankiert zurückzusenden. Dem Paket ist ein Rücksendeschein beizulegen, aus dem hervorgeht, ob die Ware zurückgegeben oder umgetauscht werden soll. Außerdem ist der Grund der Rückgabe zu vermerken

c) Für Kosmetikartikel besteht kein Rückgaberecht.

 

8. Eigentumsvorbehalt

a) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht an den Abnehmer erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten uns gegenüber über. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne vom Abnehmer bezeichnete Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung und bezieht sich auf sämtliche bisher erbrachten Lieferungen.


b) Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt auch der Erwerber schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns.

c) Der Erwerber darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen haben. Sicherungsübereignung und Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Erwerber nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere vom Bestehen von Globalzessionen hat uns der Vertragspartner bzw. der Erwerber unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.

d) Veräußert der Abnehmer die von uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller Verbindlichkeiten uns gegenüber, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer ab mit allen Nebenrechten einschließlich seines Gewinns. Erfolgt die Veräußerung der Vorbehaltsware  gleich in welchem Zustand  zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und/oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen an Dritte, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf die Höhe des von dem Erwerber für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Werts. Der Abnehmer ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung abgetretenen Forderungen für uns, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr einzuziehen, allerdings nur solange, wie er seine Verpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung kann von uns aus jederzeit widerrufen werden. Auf unser Verlangen hin ist der Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

e) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte unsere Forderung um mehr als 20%, so wird auf Antrag des Vertragspartners der darüber hinausgehende Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl freigegeben.

f) Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, unterschriftlicher Anzeige vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit innerhalb der üblichen Geschäftszeiten beim Käufer oder bei Dritten auf Kosten des Käufers abzuholen oder abholen zulassen. Im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware ist der Verkäufer im Verhältnis zum Käufer jederzeit berechtigt, die abgetretenen Forderungen geltend zu machen.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist Freiberg.

 

10. Wirksamkeit

 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
anderen Bestimmungen.